Zusatzleistung
Professionelle Drohnenaufnahmen — transparent kalkuliert.
Luftbilder und 4K-Videos für Unternehmen, Immobilien und Handwerksbetriebe in Bayern. Feste Stundensätze, alle Genehmigungen inklusive, vollständig versichert bis 10 Mio. €.

Unsere Ausrüstung
DJI Mini 5 Pro — die neue Referenz unter 250 Gramm
Weltweit erste Mini-Drohne mit 1-Zoll-Sensor. Professionelle 4K-Qualität in einem Fluggerät, das rechtlich wie ein Spielzeug behandelt wird — das heißt für dich: weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, schnellerer Einsatzstart.
- Gewicht
- 249,9 g
- Zertifizierung
- C0
- Kamera
- 1-Zoll, 50 MP
- Video
- 4K / 120 fps
- Flugzeit
- bis 52 min
- Gimbal-Rotation
- 225°
Wofür sich Drohnenaufnahmen lohnen
Von Social-Media-Content bis Schadensdokumentation — wir liefern die Perspektive, die vom Boden unmöglich ist.
Social-Media-Content
Aufmerksamkeitsstarke Luftaufnahmen für Instagram, LinkedIn und TikTok. Content, der deinen Betrieb sichtbar macht.
Dokumentation & Vorher-Nachher
Projektfortschritt aus der Vogelperspektive festhalten. Ideal für Bauprojekte, Dachdecker, Landschaftsbau und Gerüstbau.
Imagefilme & Präsentationen
Hochwertige 4K-Aufnahmen für Unternehmensfilme, Kundenakquise und Messen. Professionell geschnitten und farbkorrigiert.
Immobilien & Gebäude
Luftbilder von Grundstücken, Gewerbeimmobilien und Wohnobjekten. Perspektiven, die vom Boden unmöglich sind.
Schadensdokumentation
Dach- und Gebäudeschäden aus der Luft dokumentieren — sicher, ohne Gerüst, mit detaillierten Aufnahmen für Versicherung und Gutachter.
Bestandsaufnahmen
Übersichtsaufnahmen von Anlagen, Solaranlagen, Betriebsgeländen und Forstflächen für Planung und Verwaltung.
Ablauf & Konditionen
Jedes Projekt ist anders. Du sagst uns Einsatzort, Zweck und Zeitraum — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem individuellen Angebot inklusive aller Kosten.
Was für jeden Einsatz gilt
- Mindestbuchung
- 1 Stunde Vor-Ort-Einsatz
- Vorlauf
- mindestens 5 Werktage
- Lieferung
- Full HD oder 4K, digital
- Wetter
- Terminverschiebung kostenfrei
- Genehmigungen
- im Angebot enthalten
- Rückmeldung
- individuelles Angebot in 24 Stunden
Alle Preise werden im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
Angebot anfragenVollständig versichert
Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht bis 10 Mio. € über NV-Versicherungen. Details im Impressum.
Genehmigungen inklusive
Alle erforderlichen Flug- und Aufstiegsgenehmigungen holen wir ein. Keine Zusatzkosten, keine Überraschungen.
Bayern-weit im Einsatz
Schwerpunkt Oberbayern und Chiemgau. Anfahrt transparent nach Kilometerpauschale — kein verdeckter Aufschlag.
Rechtssicher fliegen
Was rechtlich gilt — und was wir für dich übernehmen
Gewerbliche Drohnenaufnahmen in Deutschland sind strikt reguliert. Wir kümmern uns um Registrierung, Genehmigungen, Versicherung und Datenschutz — damit du am Ende nur ein sauberes Ergebnis bekommst. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
EU-Drohnenverordnung & warum unsere Drohne führerscheinfrei ist
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in ganz Europa die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Drohnen werden nach Risiko in drei Kategorien eingeteilt:
- Open (offen): Geringes Risiko, max. 120 m Flughöhe, Flug auf Sicht.
- Specific (speziell): Mittleres Risiko, Betriebsgenehmigung erforderlich.
- Certified: Hohes Risiko, zulassungspflichtig wie bemannte Luftfahrt.
Die DJI Mini 5 Pro wiegt 249,9 g und trägt die C0-Klassifizierung — damit fällt sie in die Unterkategorie A1 der Open-Kategorie. Für Drohnen dieser Klasse ist kein EU-Kompetenznachweis und kein Fernpilotenzeugnis vorgeschrieben. Wir nutzen diese Konstellation bewusst: weniger Bürokratie, keine Führerscheinauflagen und ein Fluggerät, das rechtlich gesehen das niedrigste Risiko darstellt — bei gleichzeitig professioneller 4K-Bildqualität.
Für Einsätze, die trotzdem in die Specific-Kategorie fallen (z. B. Flüge in ausgewiesenen Sperrzonen), holen wir die erforderliche Betriebsgenehmigung beim Luftamt Südbayern ein.
Pflichten des Betreibers — das haben wir erledigt
- UAS-Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA):Pflicht für jeden Drohnenbetrieb mit Kamera — auch bei Drohnen unter 250 g. Die zugeteilte e-ID ist auf unserer Drohne dauerhaft angebracht.
- Kennzeichnungspflicht: Die Drohne trägt unsere e-ID sichtbar und feuerfest. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Markierungen sind angebracht.
- Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG: Gesetzlich verlangt sind mindestens 750.000 SZR (ca. 1 Mio. €). Wir sind über NV-Versicherungen mit 10 Mio. € versichert — das Zehnfache des Minimums. Nachweis im Impressum.
- Einweisung & Flugpraxis: Wir halten uns an das offizielle Online-Schulungsmaterial des LBA für C0-Betreiber und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.
Flugbeschränkungen & No-Fly-Zones
Nicht überall darf geflogen werden. Die wichtigsten Grenzen der Open-Kategorie:
- Maximale Flughöhe 120 m über Grund
- Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen (A2), 150 m zu Wohn- und Gewerbegebieten (A3)
- Niemals über Menschenansammlungen
Nach § 21h LuftVOgelten weitere Flugverbote in geografischen UAS-Gebieten: Flughäfen, Bundeswehrliegenschaften, Kraftwerke, Justizvollzugsanstalten, Naturschutzgebiete, Nationalparks sowie seitlich weniger als 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Vor jedem Einsatz prüfen wir die offizielle DIPUL-Karte der DFS auf lokale Beschränkungen und holen bei Bedarf Freigaben der Flugverkehrskontrolle ein.
Genehmigungen — was wir für dich einholen
In Bayern ist das Luftamt Südbayern (Regierung von Oberbayern) zuständig. Für den Großteil unserer Einsätze greift die Allgemeinerlaubnis vom 15. März 2024, die den Betrieb in geografischen UAS-Gebieten in Ober-, Niederbayern und Schwaben unter definierten Auflagen abdeckt.
Eine Einzelerlaubnisist zusätzlich erforderlich bei Nachtflügen, Überflug von Menschenansammlungen, Höhen über 120 m, Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder im kontrollierten Luftraum in Flughafennähe. Wir stellen diese Anträge für dich — die behördliche Gebühr (falls anfällt) wird nach vorheriger Absprache gesondert ausgewiesen.
Datenschutz & Persönlichkeitsrechte (DSGVO, KUG)
Sobald Personen, Kennzeichen oder zuordenbare Grundstücke aufgenommen werden, gilt die DSGVO. Als Rechtsgrundlage greifen üblicherweise das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder die Einwilligung betroffener Personen.
- Wir planen Flugrouten so, dass Nachbargrundstücke und fremde Gärten vermieden werden.
- Erkennbare Personen und Fahrzeugkennzeichen werden bei Veröffentlichung verpixelt.
- Das Kunsturhebergesetz (KUG §§ 22, 23) verlangt für Personenabbildungen grundsätzlich eine Einwilligung.
- Nach BGH-Urteil vom 23. Oktober 2024 gilt die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) bei Drohnenaufnahmen nur eingeschränkt — geschützte Werke, die vom öffentlichen Boden aus nicht sichtbar sind, dürfen ohne Zustimmung nicht veröffentlicht werden.
Für Aufnahmen auf deinem Betriebsgelände mit deinen Mitarbeitern empfehlen wir, vorab eine Information und Einwilligung einzuholen — wir stellen dir auf Wunsch eine Vorlage bereit.
Urheberrecht & Nutzungsrechte
Nach deutschem Recht ist das Urheberrecht an einer Aufnahme nicht übertragbar — es verbleibt beim Drohnenpiloten. Du erhältst stattdessen vertraglich klar geregelte Nutzungsrechte für deine Zwecke (Website, Social Media, Print, Präsentationen etc.).
Exklusivität, zeitliche Begrenzung oder weitergehende Bearbeitungsrechte regeln wir auf Wunsch individuell im Angebot. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt die Zweckübertragungsregel: Du erhältst die Rechte, die für den vereinbarten Verwendungszweck nötig sind.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite geben den aktuellen Stand der Regelungen (Stand April 2026) zusammengefasst wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Offizielle und verbindliche Informationen findest du beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und auf der DIPUL-Karte der DFS.
Bereit für deine Luftaufnahmen?
Schick uns eine kurze Anfrage mit Einsatzort, gewünschtem Zeitraum und Verwendungszweck. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Vorschlag.
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